Am 17. Oktober beging die UNESCO den Tag des Immateriellen Kulturerbes – mit dazu gehört auch die Amateurmusik in verschiedenen Kategorien. Hierauf macht der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) als Trägerorganisation der beiden Ausdrucksformen Chormusik und Instrumentales Musizieren aufmerksam und hebt insbesondere die zentrale Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland als herausragende Ausdrucksform unseres kulturellen Miteinanders hervor.
Dies wird seit Jahren im sogenannten “Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ gewürdigt. Mit bisher insgesamt 13 Einträgen im Bundesweiten Verzeichnis ist die Amateurmusik ein zentraler Teil des kulturellen Reichtums in Deutschland.
Rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Bewerbungsfrist für neue Einträge ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission wurde nun auch federführend vom “Fachverband Shantychöre Deutschland e.V.“ (FSD) die Bewerbung für
“SINGEN VON SHANTIES in Chören und Gruppen“
eingereicht.
Hierbei wurde der FSD von den Mitgliedschören und -gruppen dankbar unterstützt und ein besonderer Dank geht an die Chöre und Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern, die auch ohne Mitgliedschaft im FSD, Beiträge zu einzelnen Kapiteln der Bewerbung geliefert haben.
Die hierfür begonnene gute und angenehme Zusammenarbeit des FSD mit dem “Chorverband-Mecklenburg-Vorpommern e.V.“ (CMV) zeigt, dass die Sache der originalen Shanties eine Angelegenheit aller Chöre und Gruppen über alle Grenzen hinweg ist.
Alle Beteiligten hoffen auf nun einen positiven Bescheid als Würdigung des Engagements vieler Chöre und Gruppen um den Erhalt des traditionellen Liedgutes aus der Zeit der Großsegler des 17. bis 19. Jahrhunderts.
Hiddenhausen, den 28. November 2025
Hans Rodax / Präsident FSD
Klaus Wolfert / 1 Vizepräsident CMV
